21.4.10

Neues Staatsbürgerschaftsrecht

Nachdem ich vor ein paar Tagen so ins Blaue hinein drüber geschrieben hatte, hat die Nationalversammlung nun das neue Staatsbürgerschaftsrecht verabschiedet. Und es ist sogar noch besser für Ausländer als die erste Vorlage, denn das leidige Problem mit dem Militärdienst wurde komplett rausgenommen: Selbst wenn ich die koreanische Staatsbürgerschaft annehme (als zweite), muss ich keinen Militärdienst leisten. Ziemlich unfair gegenüber anderen Koreanern und gleich der erste Punkt, warum man dann zurecht (!) nicht als echter Koreaner wahrgenommen wird, aber was solls.
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Auch die Sperre von 5 Jahren ist aufgehoben; man kann als ausländischer Experte sich sofort für die Einbürgerungsprüfung anmelden.

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Man muss lediglich schwören, dass man die Rechte als Bürger des zweiten Landes in Korea nicht wahrnimmt. Was auch immer das konkret heißen mag. Des weiteren sollte man sich überlegen, wenn man die koreanische Staatsbürgerschaft annimmt, ob es wirklich sinnvoll ist: Meinen Berechnungen zufolge habe ich als koreanischer Staatsbürger einen deutlich höheren Steuersatz als als deutscher "Experte" hier, müsste aber für Krankenversicherung den gleichen Satz bezahlen, bekomme also keine Vergünstigung. Das sollte man mal durchrechnen.
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